Was ist die Rettungsgasse?

Was ist die Rettungsgasse?

Die Rettungsgasse

”Die Rettungsgasse rettet Leben und verkürzt die Stauzeit!“

Täglich kommt es zu Verkehrsunfällen, bei welchen zum Glück nicht immer ein Mensch, sondern oft nur Blech in Mitleidenschaft gezogen wird. Wenn dann aber doch einmal Verletzte zu beklagen sind, muss es schnell gehen.

Die alarmierte Polizei, Sanität und/oder die Feuerwehr gelangt dann unter Einsatz der besonderen Warnvorrichtungen (Blaulicht, Wechselklanghorn) an den Unfallort.

Beim Wahrnehmen der besonderen Warnsignale ist den Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- und Zollfahrzeugen die Strasse sofort freizugeben. Wird diese Vorschrift durch den möglicherweise von der Situation überforderten Automobilisten nicht beachtet, kann dies z. B. eine Einsatzfahrt der Sanität unnötig verlängern und die Überlebenschancen eines Patienten gravierend beeinträchtigen.

Zur möglichst raschen Bergung von Fahrzeugen, Beseitigung von Fahrzeugteilen und Reinigung der Fahrbahn ist die Benützung der Rettungsgasse für Abschlepp- und Bergungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge des Strassenunterhalts fast ebenso wichtig, wie für Blaulichtfahrzeuge. Deshalb gilt es ihnen die Durchfahrt auch ohne den Einsatz der besonderen Warnvorrichtungen zu ermöglichen.

 

F.A.Q

Um den Rettungskräften im Stau ein rasches und sicheres Vorankommen an den Unfallort zu ermöglichen und der Stau schneller aufgelöst werden kann, wenn alle Hilfsdienste rasch zur Unfallstelle kommen.

Gemäss Art. 27 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) ist den Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei und Zollfahrzeugen beim Wahrnehmen der besonderen Warnsignale die Strasse sofort freizugeben.

Seit dem 1. Januar 2021 ist das Bilden einer Rettungsasse in der Schweiz Pflicht.
Bei einem Stau müssen die Automobilisten zwischen der linken und der rechten Spur – bei dreispurigen Strassen zwischen der linken und den beiden rechten Spuren – genügend Platz für Rettungsfahrzeuge freilassen, ohne den Pannenstreifen zu belegen. Das Nichtbeachten der Rettungsgasse wird seit dem 1. Januar 2021 mit einer Ordnungsbusse geahndet.

Die Rettungsgasse ist in einigen Nachbarländern bereits Pflicht. Für die Schaffung eines einheitlichen Prinzips sowie einer klaren und einfachen Verhaltensregel für die betroffenen Fahrzeuglenker, wird der Pannenstreifen im Normalfall nicht durch die Rettungskräfte befahren.

Die Rettungsgasse sollte vorwiegend auf der Autobahn oder Autostrasse angewendet werden. Um den Rettungskräften im inner- oder ausserorts Bereich das Vorbeifahren zu ermöglichen, sollte möglichst an den rechten Strassenrand gefahren werden. Notfalls müssen die Fahrzeuglenker mit gebotener Vorsicht auf das angrenzende Trottoir ausweichen.

Gemäss Art. 47 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) müssen Motorradfahrer ihren Platz in der Fahrzeugkolonne beibehalten, wenn der Verkehr angehalten wird.

Die Rettungsgasse sollte während der ganzen Staudauer aufrecht gehalten werden. Es können noch weitere Einsatzkräfte kommen und denk daran, oft benötigt es auch einen Pannen- oder Unterhaltdienst für die Reinigung der Unfallstelle.

Um den Rettungskräften das Vorbeifahren zu ermöglichen, darf im Notfall auf den Pannenstreifen gefahren werden.

Sobald der Verkehr auf der Autobahn oder Autostrasse ins Stocken gerät, sollte die Rettungsgasse gebildet werden.

Nein, das Betreten der Fahrbahn ist gemäss. Art. 43 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und Art. 36 Abs. 3 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) verboten.

Nutze die Chance und zeig den anderen Verkehrsteilnehmern vorbildlich wie die Rettungsgasse funktioniert. Fahre zur Seite und man wird es dir sicher nachahmen. Eine/r muss den Anfang machen!